Verlässliche Ganztagesschule
Gebundene Ganztagesschulen haben grundsätzlich die Verpflichtung, die Schüler verlässlich bis zum Unterrichtsende laut Stundenplan zu beschulen. Das heißt, sie müssen bei Erkrankung von Lehrkräften oder externem Personal auch am Nachmittag für Vertretung sorgen. In wenigen Ausnahmefällen (max. 5-7 sog. Jokertage pro Schuljahr) kann durch schulorganisatorisch bedingte Ausfälle der Unterricht auch einmal früher enden. Dies wird den Eltern rechtzeitig schriftlich mitgeteilt.